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Online - Kanzlei
Fachanwalt für Sozialrecht


Kostenlose¹ Erstprüfung von:
-Leistungsbescheid SGB II
-Erwerbsminderungsrentenbescheid SGB VI
-Behinderungsfeststellungsbescheid SGB IX
Ehemals Bürgergeld wird Grundsicherung SGB II

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Zur Person

Ich berate und vertrete bundesweit im Bereich früherer Bürgergeld Bezüge SGB II, ab 2026 Grundsicherung. Die Prüfung von Bescheiden SGB II, Erwerbsminderung und Schwerbehinderung und auch das eventuell zu führende Widerspruchsverfahren ist bei Beratungshilfeberechtigung kostenlos.Auch ansonsten stehe ich Ihnen in weiteren Bereichen des Sozialrechts und Medizinrechts zur Seite, wobei ich auf umfassende theoretische und praktische Kenntnisse zurückgreifen kann.

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Online Kanzlei

Die Online-Rechtsbetreuung hat für Sie zahlreiche Vorteile. Sie müssen nicht unbedingt einen Termin in den Kanzleiräumen wahrnehmen, haben keine Fahrtkosten und Wartezeiten. Eine digitale Mandatsübernahme ermöglicht es auch Mandanten in ländlichen und strukturschwachen Gegenden einen erfahrenen Spezialisten im Sozialrecht an seine Seite zur Unterstützung und Durchsetzung seiner Ansprüche zu bekommen.



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Kostenlose Prüfung und Erstberatung

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung fallen für die Überprüfung Ihres Bescheids für Sie grundsätzlich keine Gebühren an. Sollte Ihnen gerade in den neuen Grundsicherungsbescheiden etwas unverständlich oder falsch vorkommen, prüfe ich die Entscheidung gerne auf Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Erfüllung Ihrer Ansprüche.




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Grundsicherung SGB II/ Bürgergeldänderung

Die neue Grundsicherung behält die bisherigen Regelsätze bei, verschärft jedoch Pflichten, Sanktionen und Vermögensprüfungen. Leistungsbeziehende mässen aktiv an der Arbeitsvermittlung mitwirken, Termine einhalten und zumutbare Arbeit annehmen, ansonsten drohen empfindliche Leistungskürzungen.




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Erwerbsminderung SGB VI


Wer dauerhaft und schwer erkrankt ist, kann oftmals seine letzte berufliche Tätigkeit nicht mehr oder überhaupt keine Beschäftigung unter üblichen Arbeitsbedingungen mehr ausüben. Dann kommt im gesetzlichen Rentenversicherungssystem ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nach § 43 SGB VI in Betracht.


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Schwerbehindertenrecht SGB IX

Rechtliche Betreuung rund um das Thema Behinderung, Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche; Kompetente Beratung und Vertretung erhalten Sie auch bei Feststellungen nach dem SGB IX, z. B. bei Fragen rund um die Bemessung eines Behinderungsgrades (GdB), der Anerkennung einer Schwerbehinderung und zu Merkzeichen.



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Pflegeversicherung / Pflegegrad

Pflegebedürftigkeit betrifft viele Familien ganz unmittelbar. Ob im häuslichen Umfeld, durch ambulante Unterstützung oder bei einem Umzug in ein Pflegeheim - die richtige Einstufung in einen Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ich unterstützte Sie dabei, Ihre Ansprüche zuverlässig durchzusetzen - von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Klärung.



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so geht's 1,2,3:


1

Erstkontakt: Beschreiben Sie mir zunächst ganz unverbindlich Ihr Problem per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.

2

Senden Sie mir alle Unterlagen und Bescheide, mit denen sie nicht einverstanden sind, zur kostenlosen Prüfung. Gerne auch als Email-Anhang zum Erstkontakt.

3

In einem persönlichen Gespräch klären wir alles weitere.


Senden sie mir eine E-mail mit allen wichtigen Dokumenten

Kanzlei - Bögner

Rechtsanwalt Christian Bögner
Fachanwalt für Sozialrecht
Lutherstraße 65
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